Collagebild 1

Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen beteiligt sich seit mehreren Jahren am Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ und möchte auch in der neuen Förderperiode aktiv werden.

Wir möchten allen Grundstückseigentümern von Streuobstwiesen die Möglichkeit geben, an diesem Programm (wieder) teilzunehmen. Um das notwendige Baumschnittkonzept erstellen zu können bittet die Gemeindeverwaltung alle interessierten Streuobstbesitzer sich mit Frau Efe im Rathaus Helmstadt, Zimmer Nr. 14, Tel. 07263/9120 20 oder per E-Mail [email protected] in Verbindung zu setzen.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten um eine Förderung zu bekommen:
- Jeder beantragte Baum muss im beantragten Dreijahreszeitraum mindestens ein Mal geschnitten werden.
- Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Obstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im Außenbereich.
- Die Förderung beträgt 18 Euro je Baum.
- Die Anzahl der geförderten Bäume, Obstart und die Flurstücknummer muss angegeben werden.

Wenn Sie am Förderprogramm teilnehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Anzahl der Bäume unter Angabe der Flurstücknummer bis spätestens 06.02.2025 schriftlich mit.

Quelle: Bild von Ute Friesen auf Pixabay

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.