Information zur Meldepflicht der Logiernächte und Kurtaxen

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Kurtaxen-Verordnung. Alle Beherbergungsbetriebe – darunter Hotels, private Unterkünfte, Ferienwohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Campingplätze – sind verpflichtet, ihre Logiernächte der Finanzabteilung per E-Mail ([email protected]) oder Post zu melden.

Die Kurtaxe beträgt pro Übernachtung:
• Fr. 2.00 in der Hotellerie oder in privaten Unterkünften
• Fr. 1.00 in Gemeinschaftsunterkünften oder auf Campingplätzen

Wir bitten alle Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften, ihrer Meldepflicht bis spätestens Freitag, 23. Januar 2026 nachzukommen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Einwohnergemeinde Pieterlen veröffentlicht.