Mitführen von Hunden auf dem Friedhof
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof grundsätzlich untersagt ist. Dieses Verbot ergibt sich aus der geltenden Friedhofssatzung und dient der Wahrung der Ruhe der Verstorbenen und der Friedhofsbesucher. In letzter Zeit wurden vermehrt Verstöße gegen diese Regelung festgestellt. Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher, die Vorschriften der Friedhofssatzung zu beachten und Hunde nicht auf das Friedhofsgelände mitzunehmen!
Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen die Friedhofssatzung dar und können entsprechend geahndet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Ihre Gemeindeverwaltung
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.