Meldungen aus dem STEUERAMT

Aktuelles zu Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer:

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Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide erfolgte in der Zeit vom 05.01. โ€“ 09.01.2026.

In diesem Jahr erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid. Sogenannte Null-Bescheide (0,00 โ‚ฌ) werden jedoch nicht versendet.

Die Fรคlligkeitstermine fรผr die Grundsteuer noch kurz im รœberblick:

1. Rate 15.02.2026
2. Rate 15.05.2026
3. Rate 15.08.2026
4. Rate 15.11.2026
Jahreszahler 01.07.2026

Um die Zuordnung der Zahlung zu vereinfachen, mรถchten wir Sie bitten, bei kรผnftigen รœberweisungen unbedingt das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen (bei der Grundsteuer beginnt dieses immer mit 5.0100 โ€ฆ) anzugeben.

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Die Hundesteuerbescheide fรผr 2026 werden ebenfalls im Januar zugestellt.

Die ausgegebenen Hundesteuermarken sind weiterhin gรผltig. Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie vom Steueramt gegen eine Gebรผhr von 7,50 โ‚ฌ eine neue Marke.

Die Hundesteuer wurde lt. Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2025 wie folgt festgesetzt:

fรผr den Ersthund 108,00 โ‚ฌ
fรผr jeden weiteren Hund 204,00 โ‚ฌ
fรผr jeden Kampfhund und gefรคhrlichen Hund 660,00 โ‚ฌ
fรผr jeden weiteren Kampfhund und gefรคhrlichen Hund 1.320,00 โ‚ฌ
Zwingersteuer 240,00 โ‚ฌ

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frรผhestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Abmeldung ist innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung anzuzeigen.

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Fรผr die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab 2026 werden keine gesonderten Bescheide zugestellt.

Hierfรผr gelten die Vorauszahlungen, die auf den letzten zugestellten Bescheiden festgesetzt wurden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) verรถffentlicht.