Zinssätze Staats- und Gemeindesteuern
Ausgleichszinssatz: Die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuern für das laufende Jahr 2026 wurden neu festgelegt. Aufgrund der aktuellen Zinssituation werden die steuerlichen Ausgleichszinssätze ab 1.1.2026 auf 0,00 Prozent (vorher 0.75 Prozent) festgesetzt. Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält keinen Zins auf den einbezahlten Betrag gutgeschrieben.
Verzugszinssatz: Wer die definitive Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist begleicht, muss einen Verzugszins von neu 4,0 Prozent (vorher 4,5 Prozent) bezahlen.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.