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Haben Sie bereits Prämienverbilligung angemeldet?

Noch bis 31. Oktober 2021 können Gesuche um Prämienverbilligung für das Jahr 2022 eingereicht werden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, die am 1. Januar 2022 im Kanton Luzern steuerrechtlichen Wohnsitz haben und deren Krankenkassenprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen.

Wer in den vergangenen Jahren bereits ein Gesuch eingereicht hat, wurde mit einem Gesuch oder einer E-Mail mit Anmeldelink bedient. Die Auszahlung eines allfälligen Anspruchs erfolgt direkt an die Krankenkasse.

Weitere Informationen sowie der Link zur Anmeldung sind auf der Website der Ausgleichskasse Luzern abrufbar (https://www.ahvluzern.ch/ipv/).

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