Landesfamilienpass - ab sofort...
sind Gutscheinkarten 2026 erhältlich!
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kinder- geldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag bzw. Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Aktuelle Informationen – auch zu den jeweiligen Attraktionen und Angeboten – finden Sie online unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass