Collagebild 1

Amtliche Vermessung: Erneuerungsarbeiten in der Gemeinde Schötz

Im Rahmen der Erneuerung der amtlichen Vermessung wird das bestehende Vermessungswerk in der Gemeinde Schötz überprüft und aktualisiert. Die Arbeiten werden bis Ende 2026 von der Firma Heini Geomatik AG, Willisau, unter der Leitung des eidg. pat. Ingenieur-Geometers Andreas Heini, im Auftrag des Kantons Luzern ausgeführt. Fehlende oder veränderte Objekte werden neu vermessen.

Die Kosten der Erneuerungsarbeiten werden vom Kanton und Bund getragen. Ausgenommen davon sind Kosten für die aktuellen, baubewilligungspflichtigen Objekte, die im Rahmen der ordentlichen Nachführung erfasst werden - diese Nachführungskosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Um die Aktualität und die Detaillierung zu prüfen und allenfalls fehlende oder veränderte Objekte neu zu vermessen, müssen teilweise private Grundstücke betreten werden. Gemäss dem Gesetz über die Geoinformation und die amtliche Vermessung (Geoinformationsgesetz, GIG) des Kantons Luzern (SRL Nr. 29) §13 haben die Grundeigentümerinnen und -eigentümer das Betreten der Grundstücke zur Ausübung der Datenerhebung für die amtliche Vermessung zu dulden. Wir bitten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer den beauftragten Vermessungsfachleuten Zutritt zu gewähren und danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Zusammenarbeit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den für die Erneuerung zuständigen Geometer Andreas Heini (Tel. 041 972 79 01).

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.