Image en lien avec la publication

Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet

In der vergangenen Woche hat der Landtag Baden-Württemberg die
Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet.
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um ihm wirksam entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz unerlässlich. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW).
Das Klimaschutzgesetz ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. Im Jahr 2020 wurde es umfassend weiterentwickelt. Seit 24. Oktober 2020 ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes in Kraft.

Mit den Ereignissen dieses Sommers (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Änderung des Klimaschutzgesetzes des Bundes) hat sich auch die neue Landesregierung entschieden, zügig weiter voranzugehen. Bereits am 7. Oktober 2021, wurde daher eine erneute Änderung beschlossen.
Zentrales Element des Klimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Hier gilt nunmehr für die Klimaneutralität das Jahr 2040 als Zieldatum. Die Landesverwaltung soll bereits 2030 klimaneutral werden.

Daneben enthält das Klimaschutzgesetz auch konkrete Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die kommunale Wärmeplanung, die nun ebenfalls auf das Ziel Klimaneutralität 2040 ausgerichtet werden soll. Eine weitere Maßnahme ist die Pflicht, auf neugebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf sanierten Dächern Photovoltaikanlagen zu installieren. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker voranzutreiben, müssen künftig 2 % der Landesfläche für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden.

Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Das Klimaschutzgesetz richtet sich daher mit einer allgemeinen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger sowie mit besonderen Regelungen an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft.
Das Wichtigste in Kürze
• Baden-Württemberg Klimaneutral bis 2040
• Klimaneutrale Verwaltung bis 2030
• Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung
• Photovoltaik Pflicht auch für Wohngebäude ab dem 01. Mai 2022
• Photovoltaik Pflicht bei grundlegender Dachsanierung ab dem 01. Mai 2023
• Festlegung in den Regionalplänen, dass 2% der Fläche für Windkraft und Photovoltaik genutzt werden müssen
Klimaschutz geht alle an.

Und es kann auch Spaß machen und sich finanziell lohnen: Eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach z.B. macht sich von selbst bezahlt und reduziert künftig die Stromkosten. Wer auf geeigneten Strecken vom Auto aufs Rad umsteigt, kommt an die frische Luft und tut etwas für die eigene Gesundheit.

Ce message a été posté dans le groupe Bündnis 90/DIE GRÜNEN, OV Aichtal-Neckartal.