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Winterdienst: Sicher unterwegs in Edertal ❄️🚶‍♂️

Mit Schnee und Eis ❄️ kommt die Pflicht, Gehwege sicher begehbar zu halten. Grundstückseigentümer müssen die Wege vor ihrem Grundstück räumen und streuen (§ 10 und § 11 der Straßenreinigungssatzung der Nationalparkgemeinde Edertal).
So kann jeder sicher zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein.

Wer räumt wann?

- Gehwege: Eigentümer räumen selbst. 🏠
- Straßen mit nur einem Gehweg:
Gerade Jahre = Seite mit Gehweg zuständig.
Ungerade Jahre = gegenüberliegende Seite. 🔄
- Eckgrundstücke: zusätzlich auch den Gehweg an einmündenden Straßen räumen. ⚠️

Wie viel muss frei sein?

- Gehwege so räumen, dass man sicher durchkommt. 🚶‍♀️
- In verkehrsberuhigten Bereichen gilt ein 1,5-m-Streifen als Gehweg.
- Zugang zum Haus: mind. 1,25 m frei.
- Schneehaufen so ablegen, dass niemand behindert wird. ⛄
- Hydranten und Abflussrinnen immer freihalten! 💧🔥

Streuen bei Glätte:

- Sand, Splitt o.ä. nutzen.
- Salz nur sparsam für hartnäckige Eisreste. ❄️⚠️
- Festgetretenen Schnee auflockern. 🧹

Räumzeiten:
Täglich 07:00–20:00 Uhr – bei Schneefall sofort räumen. ⏰

❗Wichtig:
Bitte so parken, dass Räumfahrzeuge ungehindert arbeiten können. Andernfalls bleibt die Straße unter Umständen ungeräumt. 🚜

Danke an alle, die ihren Teil dazu beitragen! ❄️

👉 Mehr Infos: ww.edertal.de/service-und-informationen/satzungen/

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Nationalparkgemeinde Edertal veröffentlicht.