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Winterdienst: Sicher unterwegs in Edertal ❄️🚶‍♂️

Mit Schnee und Eis ❄️ kommt die Pflicht, Gehwege sicher begehbar zu halten. Grundstückseigentümer müssen die Wege vor ihrem Grundstück räumen und streuen (§ 10 und § 11 der Straßenreinigungssatzung der Nationalparkgemeinde Edertal). So kann jeder sicher zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein. Wer räumt wann? - Gehwege: Eigentümer räumen selbst. 🏠 - Straßen mit nur einem Gehweg: Gerade Jahre = Seite mit Gehweg zuständig. Ungerade Jahre = gegenüberliegende Seite. 🔄 - Eckgrundstücke: zusätzlich auch den Gehweg an einmündenden Straßen räumen. ⚠️ Wie viel muss frei sein? - Gehwege so räumen, dass man sicher durchkommt. 🚶‍♀️ - In verkehrsberuhigten Bereichen gilt ein 1,5-m-Streifen als Gehweg. - Zugang zum Haus: mind. 1,25 m frei. - Schneehaufen so ablegen, dass niemand behindert wird. ⛄ - Hydranten und Abflussrinnen immer freihalten! 💧🔥 Streuen bei Glätte: - Sand, Splitt o.ä. nutzen. - Salz nur sparsam für hartnäckige Eisreste. ❄️⚠️ - Festgetretenen Schnee auflockern. 🧹 Räumzeiten: Täglich 07:00–20:00 Uhr – bei Schneefall sofort räumen. ⏰ ❗Wichtig: Bitte so parken, dass Räumfahrzeuge ungehindert arbeiten können. Andernfalls bleibt die Straße unter Umständen ungeräumt. 🚜 Danke an alle, die ihren Teil dazu beitragen! ❄️ 👉 Mehr Infos: ww.edertal.de/service-und-informationen/satzungen/ #nationalparkemeindeedertal #edertal #ederseeregion
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