Ersatzwahl Mitglied Finanzkommission für Amtsperiode 26/29; Nachnominationsfrist
Da für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Schafisheim zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 3. Februar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission wurde folgender Kandidat angemeldet:
- Heigl, Franziskus, 1966, von Illnau-Effretikon ZH, Schulstrasse 32, 5503 Schafisheim, parteilos
Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Wahlbüro Schafisheim