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Weesen legt zentrale Instrumente der Ortsplanung öffentlich auf

Gemeinderatskanzlei, 21. Januar 2026 – Der Gemeinderat legt die Rahmennutzungsplanung und die Schutzverordnung Teil Landschaft zusammen mit einzelnen Waldfeststellungen des Kantonsforstamtes öffentlich auf. Die Bevölkerung kann die Unterlagen ab dem 21. Januar 2026 einsehen. Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Weesen hat am 8. Dezember 2025 die Rahmennutzungsplanung erlassen. Sie umfasst den Zonenplan und das Baureglement. Gleichzeitig beschloss er die revidierte Schutzverordnung Teil Landschaft. Beide Instrumente bilden Teil der laufenden Ortsplanungsrevision. Mit der neuen Rahmennutzungsplanung aktualisiert Weesen die kommunalen baurechtlichen Vorgaben umfassend. Sie ersetzt den Zonenplan aus dem Jahr 2013 und das Baureglement aus dem Jahr 1995. Die Planung richtet sich nach übergeordnetem Recht und kantonalen Vorgaben. Sie steuert die Siedlungsentwicklung für die nächsten 15 bis 25 Jahre. Die Innenentwicklung erhält dabei ein klares Gewicht. Baulandreserven sollen gezielt und haushälterisch genutzt, wertvolle Grünräume gesichert werden. Die Schutzverordnung Teil Landschaft ergänzt diese Planung auf Landschaftsebene. Sie passt den Schutz an heutige fachliche und rechtliche Anforderungen an und schützt wertvolle Landschafts- und Naturräume zeitgemäss. Alle bestehenden Schutzobjekte wurden überprüft und aktualisiert. Neue Schutzobjekte stärken den Natur- und Landschaftsschutz langfristig. Dazu gehören insbesondere ein Biotop, ein Wildtierkorridor und das Linthwerk mit Pflegeplan. Zeitgleich liegen auch einzelne Waldfeststellungspläne des Kantons koordiniert öffentlich auf. Sie betreffen spezifische Gebiete im Gemeindegebiet und ergänzen die Rahmennutzungsplanung. Die Pläne legen verbindlich fest, wo Wald im rechtlichen Sinn besteht. Die öffentliche Auflage dauert vom 21. Januar bis 20. Februar 2026. Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus Weesen (1. Stock, Gang) zur Einsicht auf. Zusätzlich stehen sie online auf der Ortsplanungs-Webseite (www.ortsplanung-weesen.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) bereit. Während der Auflagefrist können berechtigte Personen Einsprache erheben. Auf Wunsch bietet die Gemeinde Gespräche nach Voranmeldung an. Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.