Öffentliche Auflage - Geologische Gefahrenzonen Saas-Fee
In Anwendung von Artikel 10 und 31 ff. des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 und im Einvernehmen mit dem Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt liegt auf der Gemeindekanzlei der Gefahrenzonenplan (geologische Gefahrenzonen) der Gemeinde Saas-Fee während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen (Pläne und Vorschriften zu den Eigentumsbeschränkungen und den Bauauflagen in den Gefahrenzonen) können bei der Gemeindeverwaltung Saas-Fee, Dorfplatz 8, Saas-Fee vom Freitag, 09. Januar 2026 bis zum Montag, 09. Februar 2026 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Bemerkungen und begründete Einsprachen sind innerhalb von 30 Tagen ab der Veröffentlichung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Saas-Fee, 09. Januar 2026
EINWOHNERGEMEINDE SAAS-FEE
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