Wegfall der Übermittlungssperre an die Bundeswehr ab 01.01.2026
Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, durch die die bisherige Übermittlungssperre nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) entfällt. Weiterlesen auf: www.stadt-delbrueck.de
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Delbrück veröffentlicht.