Gestaltungsplan Hauptstrasse 28 mit Sonderbauvorschriften

Öffentliche Mitwirkung
gemäss § 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes

Gestaltungsplan "Hauptstrasse 28" mit Sonderbauvorschriften

Die Unterlagen sind während den Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Bau + Planung Biberist, Gemeindehaus, Bernstrasse 4, 2. OG, vom 19.02.2026 – 13.03.2026, einsehbar sowie auf unserer Website www.biberist.ch aufgeschaltet.

Die Mitwirkungseingaben sind der Abteilung Bau + Planung Biberist bis am 16.03.2026 schriftlich zuzustellen.

Informationsveranstaltung:
Diese findet am Dienstag, 24.02.2026 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Singsaal Bleichemattschulhaus Biberist (Bleichemattstrasse 14) statt. Türöffnung ab 17.30 Uhr.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Biberist veröffentlicht.