Öffentliche Auflage. Zonenplanänderung Wintersportzone (Rohr, Erlen, Bänklialp)

Die Schneesicherheit für den Wintersport in Engelberg nimmt mit der Klimaveränderung zunehmend ab. Der Wintersport hat für Engelberg seit jeher eine grosse Bedeutung. Das weltbekannte Skispringen in Engelberg und der Langlaufsport sind auf genügend Schnee angewiesen. Der Langlaufsport hat in Engelberg in den letzten Jahren deutlich an Interesse und Zulauf gewonnen und ist aus Engelberg nicht mehr wegzudenken. Laufend werden Investitionen getätigt, um die Anlagen auf zeitgemässes Niveau zu bringen und zu halten. Seit 2018 bzw. 2019 wird mit zeitlich befristeten Bewilligungen die Loipe mit mobilen Leitungen und Einrichtungen beschneit. Um die Beschneiung künftig weiterführen zu können, ist eine Erweiterung der bestehenden Wintersportzone nötig. In der Wintersportzone ist vorgesehen, einen Teil der Leitungen und Einrichtungen der Beschneiungseinrichtungen fix im Boden zu installieren, der Rest wird mobil bleiben. Zuletzt, nach einer Pilotprojektphase, wurde im 2023/2024 eine Snowfarminganlage im Gebiet Eienwäldli erstellt, was dank der Grundeigentümerin Kloster Engelberg möglich wurde. Mit der technischen Beschneiung kann, bei den entsprechenden Temperaturen, Situationen mit ausbleibenden oder in zu kleinen Mengen fallenden Schnee entgegen gewirkt und der Schneesport im Dorf für die Wintersaison gesichert werden. Die vorgesehene Erweiterung der Wintersportzone im Bereich Oberes Rohr, Obere Erlen, Bänklialp, ist nicht flächendeckend vorgesehen. Die Erweiterung der bestehenden Wintersportzone soll sich möglichst auf den Bereich der vorgesehenen technischen unterirdischen Bauten und Anlageteile beschränken. Um die festen Installationen für eine technische Beschneiung Richtung Eien weiterführen zu können, wird die Wintersportzone von der Wyden entlang der Engelberger Aa Richtung Eien weitergeführt, dort geht auch die bestehende Langlaufloipe durch.

Das Zonenplanänderungsgesuch wurde kantonal vorgeprüft, die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist erfolgt. Gestützt auf das Baugesetz Art. 11 und die Verordnung zum Baugesetz Art. 6 wird die Zonenplanänderung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage dauert vom 12. Februar 2026 bis 16. März 2026. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg einsehbar. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6390 Engelberg, einzureichen.

Die Publikation der öffentlichen Auflage mitsamt allen Dokumenten finden Sie unter folgendem Link: https://www.gde-engelberg.ch/aktuellesinformationen/2593933

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