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Grünschnitt: AVR Kommunal informiert über zulässige Maße bei Abholung

𝗔𝗯𝗵𝗼𝗹𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗚𝗿ü𝗻𝘀𝗰𝗵𝗻𝗶𝘁𝘁: 𝗩𝗼𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗕𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 – 𝗔𝗩𝗥 𝗞𝗼𝗺𝗺𝘂𝗻𝗮𝗹 𝗶𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗶𝗲𝗿𝘁 ü𝗯𝗲𝗿 𝘇𝘂𝗹ä𝘀𝘀𝗶𝗴𝗲 𝗠𝗮ß𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗿ü𝗻𝘀𝗰𝗵𝗻𝗶𝘁𝘁𝗮𝗯𝗵𝗼𝗹𝘂𝗻𝗴

Die AVR Kommunal holt nach vorheriger Anmeldung holzigen Grünschnitt direkt vor dem Grundstück ab. In letzter Zeit werden jedoch vermehrt Einzelstücke bereitgestellt, die die zulässigen Maße überschreiten und daher nicht abgeholt werden können.

Gemäß der geltenden Satzung dürfen einzelne Stücke des holzigen Grünschnitts eine Länge von 1,50 Metern, einen Durchmesser von maximal 20 Zentimetern sowie ein Gewicht von höchstens 25 Kilogramm nicht überschreiten. Größere oder längere Einzelstücke – beispielsweise mit Längen von bis zu drei Metern – können nicht mitgenommen werden. Hintergrund ist die technisch begrenzte Breite der Schüttwanne der eingesetzten Sammelfahrzeuge.

Zum holzigen Grünschnitt zählen unter anderem Äste und Zweige sowie Strauch-, Baum- und Heckenschnitt aus der häuslichen Gartenpflege. Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet die AVR Kommunal alle Bürgerinnen und Bürger, den Grünschnitt vor der Bereitstellung entsprechend zu kürzen und die Vorgaben einzuhalten.


Die Anmeldung zur Abholung erfolgt komfortabel über das Onlineformular auf der AVR-Homepage oder über die AVR Abfall-App. Das Onlineformular ist rund um die Uhr verfügbar und ermöglicht eine schnelle und einfache Antragstellung ohne Wartezeiten. Nach dem Ausfüllen der erforderlichen Angaben, der Terminauswahl und einer abschließenden Kontrolle wird der Auftrag elektronisch übermittelt. Im Anschluss erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.