Collagebild 1

1. Abschlag Grundsteuer und Gewerbesteuer - am 15.02.2026

Am 15.02.2026 ist die Vorauszahlungsrate für das 1. Quartal 2026 der Grundsteuer fällig, ebenso wie für die Gewerbesteuer. Die Höhe der Vierteljahresrate ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid bzw. dem zuletzt zugestellten Gewerbesteuerbescheid zu ersehen.

Wir bitten um rechtzeitige Bezahlung der fälligen Raten. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse verpflichtet, die vorgeschriebenen Säumniszuschläge zu erheben. Bitte geben Sie bei der Überweisung das jeweilige Buchungszeichen an, um die Zuordnung Ihrer Zahlung zu erleichtern.
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadt ein SEPA-Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge zum 15.02.2026.
Hier können Sie ein SEPA-Basislastschriftmandat beauftragen: www.stadt-steinheim.de/sepa

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Neuigkeiten aus dem Rathaus veröffentlicht.