Hundesteuer 2026 – wichtige Informationen
Bald versendet die Gemeinde die Hundesteuerrechnungen 2026
Gemäss Art. 182 des Steuergesetzes vom 10. März 1976 (Fassung vom 6. Dezember 2002) und dem Staatsratsbeschluss vom 11. Januar 2006 gilt Folgendes:
- Die Hundesteuer wird durch die Gemeinde erhoben.
- Jeder Hund muss mit einem Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. Die Regionalpolizei kann dies mit einem Lesegerät kontrollieren.
- Die Hundesteuer 2026 beträgt CHF 180.00 pro Hund.
- Die Steuer wird immer für das ganze Jahr erhoben und kann nicht anteilsmässig reduziert werden.
- Wer die Hundesteuer bis 31. März 2026 oder innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist nicht bezahlt, kann zusätzlich zur Steuer mit einer Busse von bis zum Dreifachen des Steuerbetrags belegt werden.
- Hundehalter sind verpflichtet, ihre Einträge in AMICUS stets aktuell zu halten.
𝗥𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗻𝗲𝘂𝗲𝗿 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲
Alle neuen Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Für die Registrierung sind vorzulegen:
- eine gültige Haftpflichtversicherung
- der Hundeausweis mit Mikrochip-Nummer
𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗿𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴
Hundehalter müssen folgende Dokumente bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen:
- gültige Haftpflichtversicherung
- Hundeausweis mit Mikrochip-Nummer
Fehlende Dokumente können sowohl für die Gemeinde wie auch für den Hundehalter zu Bussen führen. Daher bitten wir Sie, uns jährlich eine aktuelle Versicherungspolice mit Verfalldatum einzureichen.
𝗔𝗹𝗹𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗻 𝘇𝘂𝗿 𝗛𝘂𝗻𝗱𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗦𝗮𝗮𝘀-𝗙𝗲𝗲
Gemäss Art. 4 des Reglements Verkehr und Lärmbekämpfung der Gemeinde Saas-Fee gilt:
- Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.
- Hundekot ist ordnungsgemäss zu beseitigen.