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Ankรผndigung von Kartierungsarbeiten

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Ab voraussichtlich KW 09/2026 wird das von TransnetBW beauftragte Unternehmen, Baader Konzept GmbH, Kartierungsarbeiten zur Bestandsaufnahme รถkologischer, biologischer, geographischer oder geologischer Sachverhalte durchfรผhren. Die Kartierungsarbeiten werden voraussichtlich bis KW 35/2026 abgeschlossen sein. Die betroffenen Flurstรผcke sind im anhรคngenden PDF aufgelistet.


Die TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als รœbertragungsnetzbetreiberin das Hรถchstspannungsnetz in Baden-Wรผrttemberg und ist gemรครŸ ยง 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet das Stromnetz in-stand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu dient auch das Projekt โ€žP677: Netzver-stรคrkung zwischen Rheinau und Hรผffenhardtโ€œ. Hierbei wird die bestehende Freileitung um einen weiteren 380kV-Stromkreis zubeseilt. Darรผber hinaus sind NetzverstรคrkungsmaรŸnahmen in den betroffenen Schaltanlagen erfor-derlich. TransnetBW befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen. In diesem Zusammenhang sind Kartierungsarbeiten geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prรผfen.

Die Kartierzeitrรคume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen sind abhรคngig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Je nach Artengruppe erfolgen diese in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Schlangenbrettern, Haselmaus-Tubes, Reusen oder Hydrophon sowie Hand- und Kescherfรคngen. Sofern das von TransnetBW beauftragte Unternehmen fรผr die Kartierungen Elemente ausbringen muss, werden die jeweiligen Eigentรผmer der betroffenen Flurstรผcke gesondert per Schreiben im Vorfeld informiert. Fรผr die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und รถffentliche Wege und im Einzelfall Grundstรผcke zu betreten und/oder zu befahren. In der Regel werden sie zu FuรŸ durchgefรผhrt und dauern โ€“ je nach Ziel der Kartierung โ€“ zwischen 15 Minuten bis hin zu mehreren Stunden pro Tag.

Die Berechtigung zur Durchfรผhrung der Vorarbeiten ergibt sich aus ยง 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschafts-gesetzes. Mit dieser ortsรผblichen Bekanntmachung werden den Eigentรผmern und sonstigen Nutzungsberechtig-ten die Vorarbeiten als MaรŸnahme gemรครŸ ยง 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Hierbei werden im Regelfall keine Schรคden oder Einschrรคnkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschรคden kommen, kรถnnen diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Hรถhe entschรคdigt.

Informationen rund um das Projekt finden Sie auch online auf der Projektwebseite unter: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/netzverstaerkung-neckar-odenwald/projektportraet

Kontakt zum Projekt von TransnetBW:

TransnetBW GmbH
Frau Anja Putterstein
Gebรคude Look21
Heilbronner StraรŸe 51-55
70191 Stuttgart

[email protected]
0800/3804701

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) verรถffentlicht.
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