Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen

Ab dem 7. Februar 2026 gelten folgende bundesweit festgesetzte Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung und wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht.

Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:
• Antragsstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
• Antragsstellende ab 24 Jahren: 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)

Wir bitten um Beachtung.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.