Neues Gaststättengesetz seit 01.01.2026 > Anzeigepflicht für Vereine

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand bei Vereinsveranstaltungen zu reduzieren und die Organisation zu erleichtern. Vereine, die im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen alkoholische Getränke und/oder Speisen anbieten wollen, fallen künftig unter die Anzeigepflicht.

Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung ([email protected]) vorliegen und sollte folgende Angaben enthalten:
• Anlass der Veranstaltung
• Datum, Uhrzeit und Ort
• Name und Ansprechpartner/in mit Kontaktdaten
• Information, ob Alkohol ausgeschenkt wird

Der Vordruck für die Anzeige bei der Gemeinde kann von der Homepage der Gemeinde Helmstadt-Bargen heruntergeladen werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.