Osterfeuer in der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“
In wenigen Wochen wird Ostern gefeiert. Traditionell gehört für viele auch das Osterfeuer als Brauchtum zum Osterfest dazu. Wer ein Osterfeuer als Brauchtum in der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“ abbrennen möchte, muss dieses bei der Samtgemeinde anzeigen.
In einem Anzeige- und Merkblatt der Samtgemeinde sind die wesentlichen Voraussetzungen zusammengefasst. Der Vordruck kann ab sofort online ausgefüllt werden oder liegt im Rathaus aus. Allgemein sind Osterfeuer lediglich in der Zeit vom 04.04.2026 bis Ostermontag, 06.04.2026 erlaubt. Weiterhin darf das Brandgut ausschließlich aus pflanzlichen Grünabfällen (z. B. Baum- oder Strauchschnitt) bestehen und zum Schutz von Tieren, die in dem Material Unterschlupf finden können, nicht früher als 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Erst am Tag des Osterfeuers darf das Brandgut auf die endgültige Brandstelle verbracht und aufgeschichtet werden. Außerdem bestehen Vorgaben zu Sicherheitsabständen und Maximalmengen. Der Vordruck ist bis zum 27.03.2026 auszufüllen.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Frau Richter, Tel. 05443/209-10, [email protected] ; Frau Koop, Tel. 05443/209-15, [email protected]
HIER GEHTS ZUR ANMELDUNG: https://service.lemfoerde.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25200/show