WahlhelferInnen sind automatisch bei der UKBW gesetzlich unfallversichert!
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Karlsruhe/Stuttgart, den 25. Februar 2026
Am 8. Mรคrz 2026 findet die Landtagswahl statt. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen fรผr die ordnungsgemรครe Durchfรผhrung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Wรผrttemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Wรผrttemberg (UKBW) versichert.
โEhrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst fรผr unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafรผr, dass sie bei der Ausรผbung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sindโ, betont Tanja Hund, Geschรคftsfรผhrerin der UKBW. Der umfassende Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tรคtigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausรผbung verbunden sind. Dazu gehรถren die Tรคtigkeiten am Wahltag wie die Schlieรung und รffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sรคmtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufrรคumen oder die mit der Amtsausfรผhrung verbunden Hin- und Rรผckwege โ unabhรคngig davon, ob diese zu Fuร, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurรผckgelegt werden.
Im Falle des Unfalls optimal versorgt
Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW รผbernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, รคrztliche und zahnรคrztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. Wenn etwas passiert, sollten sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalverwaltung, fรผr die sie tรคtig waren, oder direkt bei der UKBW melden.
Das UKBW-Erklรคrvideo und weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie hier: www.ukbw.de/wahlhelfende.