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Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2025 einzahlen

Pressemitteilung der DRV BW:

𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲:
𝗕𝗶𝘀 𝟯𝟭. 𝗠ä𝗿𝘇 𝗻𝗼𝗰𝗵 𝗳𝗿𝗲𝗶𝘄𝗶𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻𝗯𝗲𝗶𝘁𝗿ä𝗴𝗲 𝗳ü𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟱 𝗲𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝗲𝗻
𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻𝗮𝗻𝘀𝗽𝗿𝘂𝗰𝗵 𝗲𝗿𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗻𝘁𝗲 𝗲𝗿𝗵ö𝗵𝗲𝗻

Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglichkeit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechterhalten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag 31. März 2026 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.

Wer kann freiwillige Beiträge leisten

Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland leben und nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zudem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Höhe der freiwilligen Beiträge

Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die eigenen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro wählbar.

Antrag erforderlich

Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden.

Information

Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.