Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen

Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Wie viel Unterstützung Sie bekommen, hängt vom Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung, dem Einkommen, dem Vermögen und der Grösse der Familie ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag direkt von der monatlichen Rechnung ab.

Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen bei der Berechnung der Betreuungsgutscheine. Diese Änderungen kommen aufgrund einer Anpassung der kantonalen Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).

Was sich ändert:
• Mehr Unterstützung für Familien mit tiefem Einkommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 49 000 Franken (bisher CHF 43 000.–) die maximale Vergünstigung pro Monat.
• Mehr Familien können Gutscheine bekommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 170 000 Franken (bisher CHF 160 000.–) Betreuungsgutscheine.
• Höhere Gutscheine: Die maximale Vergünstigung und der Zuschlag für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden um fünf Prozent erhöht.
• Mehr Fachpersonal für die Betreuung kleiner Kinder: Neu belegen Kinder bis 18 Monate 1.5 Betreuungsplätze und erhalten während dieser Zeit auch eine entsprechend höhere maximale Vergünstigung. So werden die Leistungserbringer entlastet und die Betreuungsqualität weiter erhöht.

Für Sie bedeutet das:
• Die Webseite, über die die Betreuungsgutscheine beantragt werden (kiBon), wird rechtzeitig angepasst. Sie können Ihren Antrag wie gewohnt auf der Webseite eingeben.
• Bei Fragen zum Betreuungsgutscheinsystem können Sie sich gerne bei Claudine Reid, [email protected], melden.

Präsidialabteilung

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Einwohnergemeinde Pieterlen veröffentlicht.