🐗 Leitfaden zur ASP: Verhaltensregeln für Hundehalter im Stadtgebiet Hatzfeld
📅 28.02.2026-02
🐗 Leitfaden zur Afrikanischen Schweinepest (ASP): Verhaltensregeln für Hundehalter im Stadtgebiet Hatzfeld (Eder)
1️⃣ Einleitung und strategische Bedeutung der Maßnahmen
Seit dem amtlichen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Februar 2026 in Schüllar (Landkreis Siegen-Wittgenstein) steht der Landkreis Waldeck-Frankenberg vor einer großen Herausforderung. Da der Fundort nur etwa sechs Kilometer von unserer Kreisgrenze entfernt liegt, ist die Einrichtung von Restriktionszonen im Stadtgebiet Hatzfeld (Eder) strategisch zwingend erforderlich. Diese Zonen sind keine willkürlichen Verwaltungsgrenzen; sie orientieren sich streng an der Biologie des Schwarzwildes, dessen Aktionsräumen und den natürlichen Barrieren unserer Landschaft. Ziel ist es, eine Barriere gegen das Virus zu errichten, um die Ausbreitung auf bisher nicht betroffene Wildschweinbestände und vor allem auf unsere heimischen Hausschweinbestände zu verhindern. In diesem Kampf gegen die Seuche sind Sie als Hundehalter unsere wichtigsten Partner. Das ASP-Virus ist extrem widerstandsfähig. Bereits kleinste, unsichtbare Mengen Blut oder Gewebeflüssigkeit an den Pfoten Ihres Hundes, an Ihren Schuhen oder an der Leine reichen aus, um den Erreger kilometerweit zu verschleppen. Ihr Hund kann so zum „mechanischen Vektor“ werden, der das Virus ungewollt verbreitet. Die folgenden Regeln dienen daher nicht nur dem Schutz der Landwirtschaft, sondern auch dem Erhalt unserer Wildtierbestände.
2️⃣ Räumliche Orientierung: Die Sperrzonen im Stadtgebiet Hatzfeld
Die geografische Lage Hatzfelds führt dazu, dass das Stadtgebiet in zwei unterschiedliche Schutzzonen unterteilt ist. Bitte prüfen Sie genau, in welcher Zone Sie sich bewegen, da dies über Ihre rechtlichen Pflichten entscheidet.
Sperrzone I (Pufferzone) Südwestlich von Eifa entlang der Grenze zu Marburg-Biedenkopf; Eder-Verlauf bis Köhlermühle.
Sperrzone II (Infizierte Zone) Ab NRW-Grenze (Beddelhausen) über L 553, Biebighausen, nördlich Dodenau bis Linspherbach.
Detaillierte räumliche Abgrenzung:
🔵Sperrzone I: Diese Zone verläuft von der B 236 südwestlich von Eifa entlang der Landkreisgrenze zu Marburg-Biedenkopf. Die Grenze folgt dem Verlauf der Eder bis zur Köhlermühle und quert die L 3073 östlich des Meiserhofs .
🔴Sperrzone II: Die Zone mit dem höchsten Infektionsrisiko beginnt an der Landesgrenze zu NRW bei Beddelhausen, verläuft über die L 553 durch Biebighausen und nördlich von Dodenau (K 114) bis zur L 3382. Ab der Kämmersmühle folgt die Grenze dem Linspherbach in Richtung Osterfeld und Bromskirchen .
3️⃣ Verhaltensregeln in Sperrzone I (Pufferzone)
In der Pufferzone steht die allgemeine Biosicherheit im Vordergrund, um einen Eintrag des Virus in die Fläche frühzeitig zu unterbinden.
3️⃣1️⃣Reinigung nach Kontakt: Hunde, die Kontakt mit Wildschweinen oder deren Teilen hatten, müssen unmittelbar gründlich gereinigt werden. Gegenstände und Schuhe sind mit einem gegen ASP wirksamen Mittel zu desinfizieren (gemäß Ziffer 1.9 der Verfügung).
3️⃣2️⃣Verbringungsverbot: Es ist streng untersagt, Hunde oder Ausrüstungsgegenstände (Leinen, Decken), die im Wald im Einsatz waren, unmittelbar in Schweinehaltungsbetriebe zu bringen (Ziffer 1.10).
3️⃣3️⃣Duldungspflicht: Grundstückseigentümer müssen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung, wie Drohnenflüge zur Wildschweinsichtung oder die Suche nach Kadavern durch beauftragtes Personal, auf ihren Flächen dulden (Ziffer 1.2).
4️⃣ Strenge Auflagen in Sperrzone II (Infizierte Zone)
In der Sperrzone II ist die Gefahr einer Virusverschleppung durch direkte Kontakte am größten. Dies erfordert einschneidende Maßnahmen für den Alltag:
⚠️Absolute Leinenpflicht: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde ausnahmslos an der Leine geführt werden. Dies verhindert, dass Ihr Hund Kontakt zu infektiösem Material aufnimmt.
⚠️Striktes Wegegebot: Erholungssuchende müssen im Wald auf befestigten oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen bleiben (Ziffer 1.6). Das Verlassen der Wege – etwa zum Pilzesammeln oder
⚠️Geocaching – ist streng untersagt.
⚠️Störungsverbot: Es ist strikt verboten, Wildschweine aufzuschrecken oder in die Flucht zu treiben. Ein flüchtendes Wildschwein verteilt das Virus über weitaus größere Distanzen als ein ruhendes Tier.
⚠️Hofhunde: Hunde, die auf Betriebsgeländen mit Schweinehaltung leben, dürfen das Gelände nur unter direkter Aufsicht verlassen. Dies ist entscheidend, um eine Kreuzkontamination zu verhindern, bei der das Virus vom Hund direkt in den Stall getragen wird.
5️⃣ Hygiene-Management und Biosicherheit für den Hund
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Kontakt mit Wildschweinen oder Kadavern gekommen sein, befolgen Sie bitte dieses Protokoll:
5️⃣1️⃣Hundewäsche: Waschen Sie den Hund gründlich mit Shampoo, insbesondere Pfoten und Fang.
5️⃣2️⃣Ausrüstungs-Dekontamination: Leinen, Halsbänder und Transportboxen müssen gereinigt und desinfiziert werden. Wichtig: Die Desinfektion der Box muss erfolgen, bevor diese wieder in ein Fahrzeug oder Wohnräume gestellt wird.
5️⃣3️⃣Schuhhygiene: Vor dem Betreten von Fahrzeugen oder Wohnungen ist ein Schuhwechsel oder eine gründliche Desinfektion der Sohlen zwingend erforderlich.
5️⃣4️⃣Kleidung: Waschen Sie Ihre Outdoor-Kleidung bei mindestens 60 °C unter Zugabe von Vollwaschmittel.
6️⃣ Empfehlungen zur Hundekotentsorgung und Abfallvermeidung
Hundekot kann als Trägermaterial für Viren fungieren. Sammeln Sie Kot in den Restriktionszonen konsequent in Beuteln auf. Wichtig: Entsorgen Sie diese Beutel ausschließlich über den heimischen Hausmüll . Lassen Sie die Beutel niemals in Abfallbehältern im Wald zurück, da Wildschweine diese auf der Suche nach Nahrung regelmäßig plündern und so das Virus weiter verteilen könnten. Achten Sie zudem darauf, keinerlei Speiseabfälle (Wurstbrot etc.) im Wald zu hinterlassen – fleischhaltige Produkte sind eine der gefährlichsten Infektionsquellen.
7️⃣ Verhalten im Zweifelsfall: „Ich weiß nicht, wo ich bin“
Sollten Sie im Gelände unsicher über die Zonenzugehörigkeit sein, gilt:
⚠️Die Goldene Regel: Handeln Sie im Zweifelsfall immer so, als befänden Sie sich in der Sperrzone II (Leinenpflicht und Wegegebot einhalten).
⚠️Zäunungen: Alle errichteten Zäune (mobil oder fest) sind physische Barrieren gegen die Seuche. Tore und Durchlässe sind nach jedem Durchgang sofort wieder zu schließen!
8️⃣ Meldepflicht bei Kadaverfunden
Das schnelle Auffinden von Fallwild ist der Schlüssel zum Erfolg.Was tun beim Fund eines toten Wildschweins?
💠Keine Berührung: Berühren Sie das Tier unter keinen Umständen.
💠Hund sichern: Nehmen Sie Ihren Hund sofort kurz an die Leine und halten Sie ihn vom Kadaver fern, um zu verhindern, dass er zum Träger des Virus wird.
💠Sofortige Meldung: Kontaktieren Sie das Veterinäramt unter Tel: 05631 954-1753 oder E-Mail: [email protected] .
💠Ort angeben: Übermitteln Sie wenn möglich GPS-Daten oder eine exakte Beschreibung des Fundortes.Durch Ihre Kooperation schützen Sie die Existenzgrundlage unserer Landwirte und die Gesundheit unserer Tierwelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
📂 Eine Sperrzonenkarte HATZFELD befindet sich in der Anlage.