Verbotszeitraum für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln versc...

Das Landratsamt Lörrach informiert, dass es im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten und Anbauverhältnisse die Sperrfrist der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grundlage der Düngeverordnung außerhalb der Nitratgebiete sowie der Problem- und Sanierungsgebiete der Wasserschutzgebiete um 14 Tage auf den Zeitraum 15. November 2021 bis 14. Februar 2022 für den Landkreis Lörrach verschiebt.

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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.