Energierichtplan Arosa - Kenntnisnahme durch die Bündner Regierung

Mit Beschluss vom 24. Februar 2026 hat die Bündner Regierung den Erlass des kommunalen Energierichtplans Arosa zur Kenntnis genommen. Durch die Kenntnisnahme gemäss Art. 20 Abs. 3 KRG wurde der Energierichtplan behördenverbindlich.
Der Energierichtplan bildet die Grundlage für die Energie- und Klimapolitik in Arosa sowie die Basis zur Umsetzung der kommunalen Grundsätze und Energieziele. Im Richtplan werden zielgerichtete, räumliche Prioritätsgebiete und Massnahmen festgelegt. Zudem zeigt der Energierichtplan auf, wo welche Potenziale vorhanden sind, wie diese genutzt werden können und welche konkreten Massnahmen dafür vorgesehen sind. lm Einzelnen werden Massnahmen mit unterschiedlicher Priorisierung und Terminierung in den Bereichen Wärme, Winterstrom, Mobilität sowie interne Prozesse und Partnerschaften festgelegt. Der Gemeindevorstand von Arosa beschloss am 30. Juli 2025 die lnkraftsetzung des kommunalen Energierichtplans per 1. August 2025 und hatte diesen zur Kenntnisnahme an die Bündner Regierung weitergeleitet.
Der kommunale Energierichtplan setzt sich aus den behördenverbindlichen Teilen Richtplantext und drei Richtplankarten zusammen. Weitere Erläuterungen sind im Planungsbericht dokumentiert. Sämtliche Dokumente sind auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme aufgeschaltet.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Gemeinde Arosa veröffentlicht.