Klage gegen Irma Bebauungsplan abgewiesen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Irma abgewiesen. Dies teilte das Gericht vergangenen Freitag mit, nachdem am Mittwoch zuvor darüber verhandelt wurde.

„Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bestätigt hat“, sagt Bürgermeister Jonathan Berggötz, der zur Verhandlung mit in Mannheim war. Mit dem Urteil seien alle bisherigen Rechtsmittel in Sachen Irma abgewiesen worden. Aktuell sind noch zwei Klagen in dieser Sache anhängig. „In Anbetracht der bereits ergangenen Entscheidungen und der jetzt erfolgten Bestätigung des Bebauungsplans gehen wir jedoch davon aus, dass auch die weiteren Verfahren keinen Erfolg haben werden und der Projektrealisierung nichts im Wege steht“, so Berggötz.
Der Antragssteller muss die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Revision wird vom Gericht nicht zugelassen.

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