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Fahrende sind weitergezogen

Wie bereits berichtet, haben sich am letzten Sonntag Fahrende auf dem SanHist-Platz einbefunden. Dieser Aufenthalt wurde vorgängig ordnungsgemäss seitens der Gemeinde für drei Wochen bewilligt.

Zur Erinnerung: Fahrende haben ein Anrecht darauf, ihre Kultur zu leben, unter anderem geschützt durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Schweiz ist aufgefordert worden (Kantone und Gemeinden), den Fahrenden genügend Plätze zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeinde Schötz stand mit den Fahrenden seit Montag in einem engen Austausch. Leider haben die Fahrenden jedoch Teile der gemeinsamen Vereinbarung nicht eingehalten. Im Wesentlichen sind zu viele Fahrzeuge auf zu engem Platz stationiert worden. Daher wurde die Vereinbarung seitens der Gemeinde vorzeitig per 6. März 2026 aufgelöst.

Die Fahrenden sind nun bereits abgereist. Der Platz bei der SanHist steht wieder für die öffentliche Parkierung zur Verfügung.

Die Gemeinde bedankt sich bei der Bevölkerung, insbesondere bei den direkten Nachbarn der SanHist, für das entgegengebrachte Verständnis.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.