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📝 Artikel 8 – Wohnraumanpassung – Zuschüsse für Umbauten zu Hause

Die eigene Wohnung ist ein wichtiger Rückzugsort – besonders im Alter. Wenn Alltagshandlungen wie Duschen, Treppensteigen oder das Erreichen von Türen schwerfallen, können gezielte Umbauten den Alltag erheblich erleichtern. Für solche Veränderungen gibt es finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung.

ℹ️ Was bedeutet Wohnraumanpassung?

Wohnraumanpassungen sind bauliche Veränderungen, die Barrieren im Zuhause reduzieren.

➡️ Ziel ist es:
- die häusliche Pflege zu erleichtern
- die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern
- Überforderung der pflegenden Angehörigen zu verhindern

👉🏻 Gefördert werden z. B.:

- bodengleiche oder barrierefreie Dusche
- Haltegriffe oder rutschfeste Bodenbeläge
- Türverbreiterungen
- fest installierte Rampen oder Treppenlifte

ℹ️ Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die Pflegekasse kann aktuell pro personengebundener Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.180 € gewähren – egal, ob es sich um Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 handelt. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt kann dieser Betrag mehrmals genutzt werden. So stehen einem Haushalt z. B. für ein Ehepaar bis zu 8.360 € zu.

‼️ Wichtig:
➡️ Es handelt sich nicht um eine einmalige Pauschale für das ganze Leben. Wenn sich die Pflegesituation ändert und neue Anpassungen notwendig werden, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.

ℹ️ Praktischer Ablauf – Schritt für Schritt

👉🏻 Bedarf ermitteln
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Pflegeberatung, welche Anpassungen sinnvoll wären (z. B. Badumbau, Treppenlift).

👉🏻 Kostenvoranschläge einholen
Bevor der Umbau beginnt, lassen Sie sich von Handwerksfirmen Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen erstellen. Diese Kostenvoranschläge sind wichtig für den Antrag.

👉🏻 Antrag bei der Pflegekasse stellen
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – unbedingt bevor der Umbau startet. Fügen Sie die Kostenvoranschläge und eine Begründung bei, warum der Umbau notwendig ist.

👉🏻 Genehmigung abwarten
Beginnen Sie erst mit dem Umbau, nachdem Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse erhalten haben. Nur dann gilt der Zuschuss als gesichert.

👉🏻 Rechnung einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein – daraufhin wird der Zuschuss ausgezahlt.

💡 Tipp: Ohne Genehmigung kann die Pflegekasse den Zuschuss verweigern – starten Sie daher niemals mit dem Umbau, bevor die Zusage vorliegt.

🗣️ Wir beraten Sie gerne, welche Maßnahmen für Ihre Situation sinnvoll sind. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie der Antrag am besten gestellt wird.

Barrierefreie Veränderungen können das Leben zu Hause sicherer machen. Wenn Sie Fragen zu Wohnraumanpassungen haben oder Hilfe bei der Antragstellung brauchen, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie persönlich und unverbindlich.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.