Hundesteuer 2026

Hundesteuer 2026

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in diesem Jahr aufgrund einer Softwareumstellung die jährliche Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer erst im Juli 2026. Als Stichtag gilt jedoch wie bis anhin der 1. April 2026.

Die Hundesteuer beträgt Fr. 135.- pro Hund (inkl. Fr. 35.- kant. Steuer). Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen gemahnt (Mahngebühr Fr. 50.-).

Seit der Einführung der Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalterinnen und Hundehalter dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalterinnen und Hundehaltern sind den Einwohnerdiensten zu melden.

Von der Abgabe der Hundesteuer sind befreit:

Hunde, die jünger als 3 Monate sind
Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
Assistenzhunde

Weitere Informationen finden Sie unter www.gerlafingen.ch und/oder www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Einwohnergemeinde Gerlafingen

Einwohnerdienste

 

 

 

 
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.