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Wärmenetz Breuna - Verlängerung der Inklusivleistung von 10m auf 50m

Nach Rückmeldungen von den Interessenten für einen Wärmenetzanschluss und ersten Gesprächen mit der, für die Erstellung der Machbarkeitsstudie zum geplanten Wärmenetz Breuna, beauftragten BBH Engineering GmbH ergibt sich für alle am Wärmenetzanschluss Interessierten eine erfreuliche Änderung:

In der Sitzung des Gemeindevorstands der Gemeinde Breuna am 16.03.2026 wurde einstimmig die Änderung von §4 des Vorvertrags zur Lieferung von Wärme – Begrenzung der Leitungslängen und Kostenbeteiligung – beschlossen. Die Änderung umfasst die Erweiterung der kostenlosen Inklusivleistung zum Anschluss eines Objektes an das Wärmenetz von zuvor maximal 10 auf 50 Meter außerhalb des Gebäudes auf nicht öffentlichen Grund.

Damit ist es auch für auf dem Grundstück fern der öffentlichen Fläche befindliche Liegenschaften möglich einen kostenfreien Hausanschluss herstellen zu lassen.

Auch bei der Leistung der Leitungsführung im Objekt gibt es eine Änderung: Waren zuvor lediglich 5 Meter Leitungslänge als kostenlose Inklusivleistung möglich, entfällt diese Begrenzung nun komplett.

Eine Anpassung bereits gezeichneter/geschlossener Vorverträge ist nicht nötig. Die per Gemeindevorstandsbeschluss in Kraft getretenen Änderungen werden in den später zu zeichnenden Hausanschluss- und Wärmelieferverträgen benannt werden, so dass für alle Beteiligten Rechtssicherheit besteht.

Weiterhin gilt: Ein Anschluss an der Wärmenetz wird nur bei vorhandener Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden können. Dennoch zeigt sich der einstimmige Beschluss zur Änderung der Anschlusskonditionen als ein positives Zeichen auf und wir hoffen damit das Interesse an einem Anschluss an das Wärmenetz weiter zu steigern.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Breuna veröffentlicht.