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Anordnung Ersatzwahl eines Mitgliedes der Bürgerrechtskommission

Am Sonntag, 14. Juni 2026, findet unter Vorbehalt einer stillen Wahl infolge Wegzugs eines Mitgliedes der Bürgerrechtskommission die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Bürgerrechtskommission für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028 statt.

Das Mitglied der Bürgerrechtskommission kann in stiller Wahl gewählt werden. Wahlvorschläge für die stille Wahl müssen bis spätestens Montag, 27. April 2026 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinde Buchrain, Abteilung Präsidiales, eintreffen.

Das Formular "Wahlvorschlag" wird den Ortsparteien per Post zugestellt. Weitere Formulare können bei Bedarf bei der Gemeinde, Abteilung Präsidiales, bezogen werden.

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