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Leinenpflicht für Hunde ab 01.04.2026

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Auch andere Waldbesuchende werden gebeten, sich in dieser sensiblen Zeit hauptsächlich auf den offiziellen Wegen und viel genutzten Plätzen zu bewegen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.