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Leinenpflicht für Hunde

Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Bitte beachten Sie dazu das angefügte Merkblatt.

Danke, dass Sie Ihren Hund im Wald an die Leine nehmen!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.
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