Schwerpunkt-Kontrollen in der Gastronomie

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir können die aktuellen Freiheiten nur aufrechterhalten, wenn wir uns alle an die Vorgaben halten. Deshalb wird es jetzt verstärkt flächendeckende und stichprobenartige Kontrollen geben“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg werden am Donnerstag und Freitag (11. und 12. November) verstärkt in der Gastronomie die Corona-Auflagen kontrollieren. Sie werden dabei, wo notwendig, von der Landespolizei unterstützt. Mit dieser Schwerpunktaktion wollen das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen.

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Der Minister empfiehlt zugleich allen Dienstleistern – etwa den Gastronominnen und Gastronomen – den QR-Code des elektronischen Impfpasses ihrer Gäste mit einer App zu überprüfen. Diese „CovPassCheck-App“ kann jeder kostenlos herunterladen. [...]

Die CovPassCheck-App gibt es unter
https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/

Weitere Infos
Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat sich die Test-, Impf- oder Genesenennachweise vorlegen zu lassen. Die Nachweise sind auf ihre Plausibilität zu prüfen. [...] Eine Vorlagepflicht des amtlichen Ausweises/Personalausweises zum Abgleich mit dem Test- oder Impfnachweis verlangt die Corona-Verordnung nicht. Jedoch kann der Veranstalter oder Betreiber eine Zutrittsgewährung im Wege seines Hausrechts von der Vorlage eines Lichtbildausweises abhängig machen. Hat der Anbieter Zweifel, ob die vor ihm stehende Person mit der im Impf-, Genesenenoder Testnachweis genannten Person identisch ist, muss er die Person darauf hinweisen und ihr ggf. den Zutritt verweigern. Darauf kann der Zutritt Begehrende freiwillig ein Ausweisdokument vorlegen oder auf andere Art seine Identität nachweisen, um die Zweifel zu zerstreuen und Zutritt zu erlangen.

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