Hunde an die Leine zum Schutz der Wildtiere
Vom 1. April bis 31. Juli 2026 gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihren Jungen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Im kantonalen Geoportal https://map.geo.lu.ch/fauna/hundeleinenpflicht/ können die Zonen mit einer temporären Leinenpflicht im Wald oder in Waldesnähe aufgerufen werden.
Ganzjährig gilt die Leinenpflicht im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten.
Vielen Dank für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter
🔹 https://lawa.lu.ch/jagd/Lebensraum_und_Wildtierschutz/Leinenpflicht