Entscheid zur geplanten Tempo-30-Zone im Gebiet Seetalstrasse West
Die Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hat im Beschwerdeverfahren mehrere Punkte im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat Schafisheim angeordneten Tempo‑30‑Zone im Gebiet Seetalstrasse West geklärt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Gemeinderat innerhalb des relevanten, ausschliesslich Gemeindestrassen betreffenden Gebiets, weiterhin für die Anordnung von Tempo‑30‑Zonen zuständig bleibt.
Aufgrund der vorliegenden Akten und der Ergebnisse des vorinstanzlichen Verfahrens kann die angeordnete Tempo‑30‑Zone zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht umgesetzt werden, weil die notwendigen Entscheidungsgrundlagen derzeit nicht ausreichend vorliegen. Der Entscheid des Gemeinderates für die Einführung von Tempo 30 wurde durch die Rechtsabteilung aufgehoben.
Der Antrag der Beschwerdeführenden, dauerhaft von einer Tem-po‑30‑Regelung im Gebiet Seetalstrasse West abzusehen, wurde abgewiesen.
Im Verfahren ergaben sich keine Hinweise auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der Begründungspflicht durch den Gemeinderat. Die entsprechenden Beschwerden wurden abgewiesen.
Die weiteren Einwände der Beschwerdeführenden erwiesen sich als ungerechtfertigt und wurden ebenfalls abgewiesen.
Abgewiesen wurde auch der Antrag, eine Vorlage auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung als Verpflichtungskredit vorzulegen.
Durch diverse Meldungen aus der Bevölkerung und insbesondere den Voten an der Infoveranstaltung zur Einführung von Tempo 30 fühlt sich der Gemeinderat weiterhin in der Pflicht, die Einführung von Tempo 30 im Gebiet Seetalstrasse West zu prüfen. Er wird ein Gutachten von einer Fachfirma erstellen lassen. Die Kosten dafür werden für das nächste Jahr budgetiert, ebenso eine allfällige Umsetzung.
Gemeinderat Schafisheim