Mahngebühr Steuererklärung
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden ab 1. Juli 2019 im Kanton Aargau (ausgenommen Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer) neu folgende Gebühren erhoben:
- Erste Mahnung: CHF 35
- Zweite Mahnung: CHF 50
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