Neue Gebührenordnung für Friedhöfe in Bad Dürrheim
Friedhofsgebühren sind ein wichtiger Bestandteil der städtischen Dienstleistungen. Sie dienen dazu, die laufenden Kosten für Betrieb, Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen zu decken und eine würdevolle Bestattungskultur langfristig sicherzustellen. Um die Aktualität der Gebührenstruktur zu überprüfen und diese an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, wurde das Freiburger Unternehmen Weiher GmbH mit einer Neukalkulation beauftragt.
Der Gemeinderat genehmigte in seiner letzten Sitzung einstimmig die Vorschläge, die die Firma Weiher vorgelegt hatte. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Gebühren für Gräber für Kinder unter sechs Jahren werden nicht erhöht. Damit wird dem besonderen Schutzbedürfnis der betroffenen Familien nachgekommen und zugleich die soziale Verantwortung der Kommune unterstrichen.
Ziel der Gebührenanpassungen ist und war es, eine möglichst hohe Kostendeckung zu erreichen. Dabei stellte die Firma Weiher fest, dass in Bad Dürrheim bestimmte Leistungen bisher nicht als Gebühr abgerechnet wurden, obwohl hierfür ein messbarer Verwaltungsaufwand entsteht. Hierzu zählen beispielsweise die Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen oder Änderungen bei Grabmalen sowie die Standsicherheitsprüfung für stehende Grabmale.
Durchschnittlich gibt es auf den städtischen Friedhöfen jährlich 111 Bestattungen, davon dreizehn Erdbestattungen mit Sarg in Reihengräbern und elf in Wahlgräbern sowie 87 Urnenbestattungen. Zum Beispiel steigen die Gebühren der Grabnutzung für eine traditionelle Erdbestattung in der Kernstadt mit Sarg im Reihengrab von bisher 2810 Euro auf 2919 Euro. Bei einem Urnenerdgrab steigen die Gebühren von bisher 1286 Euro auf 1361 Euro.
Neu kalkuliert wurden unter anderem auch die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshallen. In der Kernstadt wird diese durchschnittlich 73-mal im Jahr genutzt, hier steigen die Gebühren von 187 Euro auf rund 312 Euro an.