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Bereitstellung von Abfallsäcken

In letzter Zeit mussten wir an verschiedenen Abfallsammelplätzen vermehrt Unordnung feststellen. Grund dafür ist, dass Abfallsäcke bereits am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre 𝗞𝗲𝗵𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀ä𝗰𝗸𝗲 𝗲𝗿𝘀𝘁 𝗮𝗺 𝗔𝗯𝗳𝘂𝗵𝗿𝘁𝗮𝗴 (𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵𝗺𝗼𝗿𝗴𝗲𝗻) 𝗮𝗯 𝟬𝟳.𝟬𝟬 𝗨𝗵𝗿 beim Sammelplatz 𝘇𝘂 𝗱𝗲𝗽𝗼𝗻𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻.
(Art. 5, Abs. 2 Abfallverordnung der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen.)

Es ist vermehrt vorgekommen, dass zu früh bereitgestellte Säcke von Tieren (insbesondere Füchsen und Katzen) aufgerissen wurden. Dies führt zu Verschmutzungen und zusätzlichem Aufwand. Zudem ist es nicht selbstverständlich, dass private Eigentümer ihre Plätze für die Abfallsammlung zur Verfügung stellen.

𝗪𝗶𝗿 𝗯𝗶𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗱𝗮𝗵𝗲𝗿 𝘂𝗺 𝗲𝗻𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗥ü𝗰𝗸𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲.

Widerhandlungen gegen das Abfallreglement können mit Busse bis CHF 2'000.– bestraft werden.
(Art. 26, Abs. 1 Abfallverordnung)

Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich bereits an die Vorschriften halten, danken wir bestens.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.