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Vorsicht vor Wildunfällen

Gerade in Zeiten, wenn die Tage wieder kürzer werden, nimmt die Zahl der Wildunfälle zu. Vor allem im Herbst gehört der Wildwechsel zu den täglichen Gefahrenquellen im Strassenverkehr. Besonders in der Morgen- und Abenddämmerung sind die Tiere am aktivsten. – Nach einem Wildunfall muss das Warnblinklicht eingeschaltet, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit Warndreieck gesichert werden. Dann ist umgehend die Polizei über Telefon 117 zu benachrichtigen, mit genauen Angaben zum Unfallstandort (präzise Angaben sind sehr wichtig!). Die Einsatzzentrale der Polizei wird den zuständigen Jagdaufseher aufbieten. Die Unfallstelle darf nicht verlassen werden, bis die Wildhut eingetroffen ist. Sie wird die nötigen Massnahmen der Wildbergung übernehmen oder eine allfällige Nachsuche veranlassen. Bei Fahrzeugschäden erstellt der Jagdaufseher eine Unfallbestätigung, welche die Abwicklung mit der Versicherung erleichtert. Verspätete Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Jede Kollision mit Wild ist meldepflichtig, auch wenn ein Tier angefahren worden ist und danach in den Wald flüchtet (Tierschutzgesetz). Weitere Informationen finden Sie unter www.tcs.ch.

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