Testnachweis per Schülerausweis für Volljährige nur noch bis Jahresende möglich

Im engmaschigen Sicherheitssystem an Schulen sind die regelmäßigen Testungen der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Säule. Sie tragen neben Hygieneplänen, Masken, Lüften und weiteren Maßnahmen zur Sicherung des Präsenzbetriebs und der Gesundheit bei. „Das wichtigste Instrument im Kampf gegen die Pandemie ist und bleibt jedoch das Impfen – zum Schutz für sich selbst und für die anderen. Vor allem werden damit auch die Kinder geschützt, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und fest steht: Wir benötigen nach wie vor mehr geimpfte Bürgerinnen und Bürger“, betont Kultusministerin Theresa Schopper.

Auch deshalb wird mit Jahresende die Regelung auslaufen, dass volljährige Schülerinnen und Schüler per Schülerausweis einen Testnachweis erbringen können. Sie zählen schließlich schon sehr lange zu der Personengruppe, für welche die Ständige Impfkommission eine Impfempfehlung ausgesprochen hat.

Die komplette Pressemitteilung ist als pdf-Datei im Anhang beigefügt.

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