Alarmstufe gilt ab 17. November 2021

Auf den Intensivstationen im Land sind am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19- Patienten behandelt worden. Damit wird in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb seit Mittwoch, 17. November die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Außerdem gelten strengere Kontaktbeschränkungen.

Mit dem Eintritt der Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Schulen auch wieder am Platz.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bad-duerrheim.info/Corona
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https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung Bad Dürrheim veröffentlicht.