Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 18.11.2021

Nachfolgende Regelungsinhalte wurden u.a. in Sachen Corona vereinbart:

* Bund und Länder werden ihre gemeinsame Impfkampagne nochmals verstärken und weiter über Nutzen und Risiken der Impfung aufklären und die Impfangebote erweitern.

* Der Beschluss sieht vor, dass bundeseinheitlich in bestimmten Einrichtungen alle Mitarbeiter sowie alle Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen müssen, die nicht älter als 24 Stunden ist; es gilt zudem ein regelmäßiges Testerfordernis für geimpfte Mitarbeiter sowie ein lückenloses Monitoring-System der „Booster“-Impfungen. […]

* Bundesweite 3G-Reglung am Arbeitsplatz mit täglicher Kontroll- und Dokumentationspflicht der Arbeitgeber, die dafür entsprechende Auskunftsrechte erhalten. Weiterhin die Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anzubieten. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht.

* 3G-Regel im ÖPNV den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht.

* Kostenlose Zurverfügungstellung von FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiterem Material zur Eindämmung der Pandemie seitens des Bundes für die Länder und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise.

* Ab einem Schwellenwert für die Hospitalisierungsrate von 3 soll flächendeckend 2G für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen gelten. Ab dem Schwellenwert von 6 soll 2G plus an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Ausnahmen sind möglich für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.

* Mit der Länderöffnungsklausel kann im jeweiligen Land ab gewissen Schwellenwerten für die Hospitalisierungsrate von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch gemacht werden.

* Die Länder wollen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen stärker kontrollieren und den rechtlichen Rahmen für Bußgelder ausschöpfen.

* Wiedereinführung des Angebots kostenloser Bürgertests.

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