📝 Artikel 9 – Verhinderungspflege als Auszeit für Angehörige
Viele Angehörige leisten Pflege rund um die Uhr. Oft über Monate oder Jahre. Und irgendwann kommt der Punkt, an dem man merkt: Ich kann gerade nicht mehr.
Genau dafĂĽr gibt es die Verhinderungspflege.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen:
- Urlaub
- Krankheit
- Arztterminen
- Erschöpfung oder Burnout
- wichtigen privaten Terminen
Die Pflege wird in dieser Zeit von jemand anderem übernommen – durch einen Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson.
Wie viel Geld steht zur VerfĂĽgung?
PflegebedĂĽrftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf:
1.774 € pro Jahr Verhinderungspflege.
Zusätzlich kann ungenutzte Kurzzeitpflege mit übertragen werden:
➡️ Maximal möglich: 3.539 € pro Jahr
Viele Familien wissen das nicht – und verschenken damit Geld und Entlastung.
Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?
Maximal 8 Wochen pro Jahr (56 Tage).
Sie kann flexibel genutzt werden:
- tageweise
- stundenweise
- am StĂĽck (z. B. Urlaub)
Wichtiger Unterschied: stundenweise oder tageweise.
Wenn die Ersatzpflege unter 8 Stunden pro Tag dauert:
- Pflegegeld wird nicht gekĂĽrzt
Bei ganztägiger Verhinderung:
- Pflegegeld wird fĂĽr diese Tage halbiert
Das macht die stundenweise Entlastung besonders attraktiv.
Wer darf die Ersatzpflege ĂĽbernehmen?
Möglich sind:
- ambulante Pflegedienste
- Nachbarn
- Freunde
- Bekannte
- entfernte Verwandte
Bei nahen Angehörigen gelten andere Erstattungsregeln – Beratung lohnt sich hier besonders.
đź’ˇ Unser Tipp aus der Praxis:
Viele Angehörige warten zu lange. Dabei ist Verhinderungspflege kein Luxus – sondern ausdrücklich gewollt. Wer pflegt, darf auch Pausen machen!