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📝 Artikel 9 – Verhinderungspflege als Auszeit für Angehörige

Viele Angehörige leisten Pflege rund um die Uhr. Oft über Monate oder Jahre. Und irgendwann kommt der Punkt, an dem man merkt: Ich kann gerade nicht mehr.

Genau dafĂĽr gibt es die Verhinderungspflege.


Was ist Verhinderungspflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen:

  1. Urlaub
  2. Krankheit
  3. Arztterminen
  4. Erschöpfung oder Burnout
  5. wichtigen privaten Terminen


Die Pflege wird in dieser Zeit von jemand anderem übernommen – durch einen Pflegedienst oder eine Ersatzpflegeperson.


Wie viel Geld steht zur VerfĂĽgung?


PflegebedĂĽrftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf:

1.774 € pro Jahr Verhinderungspflege.

Zusätzlich kann ungenutzte Kurzzeitpflege mit übertragen werden:

➡️ Maximal möglich: 3.539 € pro Jahr


Viele Familien wissen das nicht – und verschenken damit Geld und Entlastung.


Wie lange kann Verhinderungspflege genutzt werden?


Maximal 8 Wochen pro Jahr (56 Tage).

Sie kann flexibel genutzt werden:

  1. tageweise
  2. stundenweise
  3. am StĂĽck (z. B. Urlaub)

Wichtiger Unterschied: stundenweise oder tageweise.


Wenn die Ersatzpflege unter 8 Stunden pro Tag dauert:

  1. Pflegegeld wird nicht gekĂĽrzt

Bei ganztägiger Verhinderung:

  1. Pflegegeld wird fĂĽr diese Tage halbiert


Das macht die stundenweise Entlastung besonders attraktiv.


Wer darf die Ersatzpflege ĂĽbernehmen?


Möglich sind:

  1. ambulante Pflegedienste
  2. Nachbarn
  3. Freunde
  4. Bekannte
  5. entfernte Verwandte


Bei nahen Angehörigen gelten andere Erstattungsregeln – Beratung lohnt sich hier besonders.


đź’ˇ Unser Tipp aus der Praxis:


Viele Angehörige warten zu lange. Dabei ist Verhinderungspflege kein Luxus – sondern ausdrücklich gewollt. Wer pflegt, darf auch Pausen machen!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.