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📝 Artikel 10 – Kurzzeitpflege: Wenn Pflege vorübergehend im Heim nötig ist

Manchmal geht Pflege zu Hause plötzlich nicht mehr.


Zum Beispiel nach:

  1. Krankenhausaufenthalt
  2. Operation
  3. Sturz
  4. akuter Verschlechterung


Dann hilft die Kurzzeitpflege.


Was bedeutet Kurzzeitpflege?


Der Pflegebedürftige zieht vorübergehend in ein Pflegeheim, bis die Versorgung zu Hause wieder möglich ist.


Typische Dauer: einige Tage bis mehrere Wochen

Leistungen der Pflegeversicherung


Pflegegrad 2–5:

1.854 € pro Jahr Kurzzeitpflege

Zusätzlich übertragbar aus Verhinderungspflege:

+ 1.685 € möglich

➡️ Maximal: 3.539 € pro Jahr

Das reicht oft fĂĽr mehrere Wochen Aufenthalt.


Wann wird Kurzzeitpflege genutzt?


Sehr häufig nach Klinikaufenthalten.

Denn: Nach der Entlassung ist Pflege zu Hause oft noch nicht sofort möglich. Kurzzeitpflege überbrückt diese Phase sicher.


Was muss selbst gezahlt werden?


👉🏻 Pflegeversicherung zahlt:

  1. Pflege
  2. Betreuung

👉🏻 Selbst zu zahlen:

  1. Unterkunft
  2. Verpflegung


Diese Kosten liegen meist bei ca. 35-50€ pro Tag.

👉🏻 Du kannst für diese Eigenanteile den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Pflegegrad 1–5) einsetzen, sofern dieser noch nicht anderweitig verbraucht wurde.


đź’ˇ Wichtig zu wissen:


Kurzzeitpflege kann:

  1. geplant genutzt werden
  2. oder im Notfall organisiert werden


Unser Tipp: Frühzeitig informieren – Plätze sind oft knapp!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.