📝 Artikel 10 – Kurzzeitpflege: Wenn Pflege vorübergehend im Heim nötig ist
Manchmal geht Pflege zu Hause plötzlich nicht mehr.
Zum Beispiel nach:
- Krankenhausaufenthalt
- Operation
- Sturz
- akuter Verschlechterung
Dann hilft die Kurzzeitpflege.
Was bedeutet Kurzzeitpflege?
Der Pflegebedürftige zieht vorübergehend in ein Pflegeheim, bis die Versorgung zu Hause wieder möglich ist.
Typische Dauer: einige Tage bis mehrere Wochen
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegrad 2–5:
1.854 € pro Jahr Kurzzeitpflege
Zusätzlich übertragbar aus Verhinderungspflege:
+ 1.685 € möglich
➡️ Maximal: 3.539 € pro Jahr
Das reicht oft fĂĽr mehrere Wochen Aufenthalt.
Wann wird Kurzzeitpflege genutzt?
Sehr häufig nach Klinikaufenthalten.
Denn: Nach der Entlassung ist Pflege zu Hause oft noch nicht sofort möglich. Kurzzeitpflege überbrückt diese Phase sicher.
Was muss selbst gezahlt werden?
👉🏻 Pflegeversicherung zahlt:
- Pflege
- Betreuung
👉🏻 Selbst zu zahlen:
- Unterkunft
- Verpflegung
Diese Kosten liegen meist bei ca. 35-50€ pro Tag.
👉🏻 Du kannst für diese Eigenanteile den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Pflegegrad 1–5) einsetzen, sofern dieser noch nicht anderweitig verbraucht wurde.
đź’ˇ Wichtig zu wissen:
Kurzzeitpflege kann:
- geplant genutzt werden
- oder im Notfall organisiert werden
Unser Tipp: Frühzeitig informieren – Plätze sind oft knapp!