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📝 Artikel 12 – Entlastungsbetrag: Die unterschätzte Hilfe von 131€ monatlich

Eine der meistvergessenen Leistungen der Pflegeversicherung ist der Entlastungsbetrag.


Dabei steht er jedem ab Pflegegrad 1 zu.


Höhe des Entlastungsbetrags

131 € pro Monat

➡️ 1.572 € pro Jahr


❗️ Und ganz wichtig:

Nicht genutzte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres gesammelt werden.

Viele Familien haben dadurch mehrere tausend Euro „angespart“, ohne es zu wissen.


Wofür darf der Betrag genutzt werden?


Für sogenannte Unterstützungsangebote im Alltag, z. B.:

  1. Haushaltshilfe
  2. Einkaufen gehen
  3. Begleitung zu Arztterminen
  4. Betreuung und Aktivierung
  5. Alltagsbegleitung


☝🏼 Nicht erlaubt: Bar auszahlen lassen.


🤦🏼 Typischer Irrtum. Viele glauben:

„Das reicht doch sowieso nicht.“ 🤷🏼

Doch: 🙋🏼 In der Praxis finanziert der Entlastungsbetrag z. B.:

  1. 2–4 Stunden Hilfe pro Monat
  2. regelmäßige Begleitung
  3. Entlastung im Haushalt

Gerade für Angehörige ist das eine enorme Hilfe.


💡Unser Tipp:

👉🏻 Der Betrag verfällt, wenn er nicht genutzt wird.

Unbedingt bei der Pflegekasse nachfragen oder Beratung nutzen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe DIAKO Altenhilfe Nordwaldeck gGmbH veröffentlicht.